Hilfe, meine Aktie ist ein Fonds!

Zu Beginn des Jahres haben sich einige Anleger verwundert die Augen gerieben. Auf einmal wurden ihre wundervollen Aktien amerikanischer REITS in ihren Depots als Fonds geführt. OHI, Welltower und andere amerikanische Immobilienunternehmen gelten seit Anfang 2018 als Fonds und sind der neuen Investmentbesteuerung (die mit Vorabpauschale, Referenzzins und anderen Vereinfachungen…) unterworfen. Bei meiner ersten Dividendenabrechnung von OHI sah das so aus:

OHI DIV1

Das kann doch nicht sein, wundern sich viele. Wie immer bei juristischen Fragestellungen ist jetzt genaues Arbeiten angesagt. Here we go. Schauen wir erst einmal ins Gesetz, InvStG, §1.

Investmentsteuergesetz (InvStG),

§ 1 Anwendungsbereich

(…) (3) Keine Investmentfonds im Sinne dieses Gesetzes sind (…) REIT-Aktiengesellschaften nach § 1 Absatz 1 des REIT-Gesetzes und andere REIT-Körperschaften, -Personenvereinigungen oder -Vermögensmassen nach § 19 Absatz 5 des REIT-Gesetzes.

Soweit war auch Luis Pazos bei Nico von Finanzglück. Einfache Logik: OHI ist ein REIT, REITS sind nach der InvStG kein Investmentfonds, also fällt er nicht unter die neuen Regelungen. Der Staat wollte ja alles einfacher machen. Passt.

Doch schauen wir mal in den oben genannten §1 des REIT-Gesetzes:

§ 1 Wesen der REIT-Aktiengesellschaften
(1) REIT-Aktiengesellschaften sind Aktiengesellschaften, deren Unternehmensgegenstand sich darauf beschränkt, [a, b unc d; kurz zusammengefasst: alle Immobilienarten außer Bestandswohnimmobilien] zu erwerben, zu halten, im Rahmen der Vermietung, der Verpachtung und des Leasings einschließlich notwendiger immobiliennaher Hilfstätigkeiten zu verwalten und zu veräußern […] und deren Aktien zum Handel an einem organisierten Markt im Sinne von § 2 Absatz 11 des Wertpapierhandelsgesetzes in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen sind.

Wichtig für uns ist, dass für die in §1 REITG genannten Unternehmen folgendes gilt:

  • Firma muss in Deutschland beheimatet sein (§ 8 Anmeldung als REIT-Aktiengesellschaft)
  • Firmenbezeichnung muss „REIT-Aktiengesellschaft“ oder „REIT-AG“ enthalten (§ 6 Firma)
  • Firma muss als REIT in Handelsregister eingetragen sein (§ 8 Anmeldung als REIT-Aktiengesellschaft)
  • Mindestnennbetrag der Aktien = 15 Millionen Euro (§ 4 Mindestnennbetrag des Grundkapitals)
  • sämtliche Aktien stimmberechtigt (§ 5 Form der Aktien)
  • die Aktien müssen an einer Börse der EU zum Handel zugelassen sein, diese Zulassung muss innerhalb von drei Jahren nach der Anmeldung als Vor-REIT erfolgt sein (§ 10 Börsenzulassung)
  • mindestens 15% der Aktien müssen sich im Streubesitz befinden, außer zum Zeitpunkt der Börsenzulassung: da müssen es 25% sein. Der Prozentwert muss von dem Unternehmen jährlich zum 31.12 der Bafin gemeldet werden. Es darf kein Anleger direkt mehr als 10% der Aktien halten. (§ 11 Streuung der Aktien)

In der Aufzählung finden wir auch den Grund, warum ein US-REIT kein REIT nach §1 des REIT-Gesetzes ist: er ist nicht in Deutschland beheimatet. Er könnte noch REIT nach §19 Abs 5 sein, aber dazu später mehr.

Ich habe im Laufe der Recherchen drei Stellen kontaktiert:

  • WM Datenservice: freundlich, aber ahnungslos. Ich hatte wahrscheinlich aber auch den falschen Ansprechpartner, er war eigentlich Produktbetreuer dort.
  • Consorsbank: freundlich, aber als Kundenbetreuer viel zu uninformiert in Steuersachen (die müssen sich ja auch um andere Sachen kümmern). Trotzdem hat die Kundenbetreuerin einen ersten Hinweis gegeben, nämlich dass OHI in der Vergangenheit als „geschlossener Fonds“ geführt worden sei. Aber auch die Fachabteilungen waren überfordert. In drei Gesprächen, die ingesamt eine Stunde dauerten, blieben mehr Fragen offen als Antworten übrig. Einzige zusätzliche und nützliche Info: auch BB Biotech ist von der neuen Investmentbesteuerung betroffen.

Die dritte Stelle konnte endlich kompetente Antwort liefern. Ich stellte eine Anfrage an das Bundesfinanzministerium, und keine 24 Stunden später erhielt ich einen Rückruf. Hier also der Versuch, die Erklärung darzustellen:

Omega Healthcare Investors (OHI) und andere amerikanische REITS sind keine deutschen REITS (nach §1 Abs 1 REIT-Gesetz; das war mir schon klar, siehe oben), aber auch keine anderen REITS (nach §19 Abs 5 REIT-Gesetz): Warum nicht?, fragte ich den freundlichen Finanzministeriumsmitarbeiter. Schauen wir ins Gesetz

§19 Abs 5 REIT-Gesetz

Andere REIT-Körperschaften […] sind alle [Unternehmen]

  • die nicht im Inland ansässig sind,
  • deren Bruttovermögen zu mehr als zwei Dritteln aus unbeweglichem Vermögen besteht,
  • deren Bruttoerträge zu mehr als zwei Dritteln aus der Vermietung und Verpachtung und der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen stammen,
  • die in ihrem Sitzstaat keiner Investmentaufsicht unterliegen,
  • deren Anteile im Rahmen eines geregelten Marktes gehandelt werden und
  • deren aus Immobilien stammenden Ausschüttungen an ihre Anleger nicht mit einer der deutschen Körperschaftsteuer vergleichbaren ausländischen Steuer in ihrem Sitzstaat vorbelastet sind.

Ich setzte schon zu laut jubilierendem Sieggeheul an und rief: Ja, sehen sie, genau diese Kriterien erfüllt meine Aktie doch, worauf der Bundesfinanzministeriumsmitarbeiter sagte: Nein. Den letzten Punkt nicht. Denn diese US-REITS sind nicht prinzipiell von der ausländischen Steuer befreit, sondern nur, wenn sie bestimmte Vorgaben erfüllen (Ausschüttungshöhe an Anleger), deshalb zählen die amerikanischen REITS nicht als ausländische REITS nach §19 Abs 5 REIT-Gesetz.

Sondern, nach KAGB §1 (3) als alternative Investmentfonds. Dieser Begriff, erklärte mir der Finanzbeamte „ist absichtlich sehr weit gefasst“. Meine Investition in die Aktie von OHI war also kein Aktienkauf, sondern ein Investment in einen Fonds, und meine Aktien sind Investmentvermögen. In KAGB §1 (1) wird beschrieben, was Investmentvermögen ist.

Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) § 1 Begriffsbestimmungen

(1) Investmentvermögen ist jeder Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren und der kein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors ist.

Ich setzte nochmal an: Ja, aber OHI hat von mir doch überhaupt kein Kapital eingesammelt, sondern ich habe Anteile über die Börse gekauft, dem Unternehmen ist so kein Kapital von mir zugegangen. Unerheblich, bekam ich zur Antwort, denn: urpsrünglich, also beim Börsengang, sind dem Unternehmen diese Gelder zugeflossen und wurden zum Investieren genutzt. Und da REITS ein „kein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors“ sind fallen sie unter diesen §1. OHI ist sozusagen eine „Investmentaktiengesellschaft“ oder ein „alternativer Investmentfonds“, also ein Vehikel, was Vermögensanlage betreibt und selbst als Unternehmen nicht operativ tätig ist.

Deswegen fallen REITS unter die neue Gesetzgebung (und bekommen trotzdem keine Teilfreistellung, alles bleibt also so wie vorher). Im Endeffekt ist es auch egal. Die Ausschüttungen sind bei REITS so hoch, dass sie wahrscheinlich nie einer Vorabbesteuerung unterworfen sein werden. In der Praxis macht es also keinen Unterschied (vor allem beim buy-and-hold), außer dass wir jedes Jahr neue Einstandskurse bekommen.

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25 Kommentare zu „Hilfe, meine Aktie ist ein Fonds!

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  1. Was ist daran schlecht? Dadurch kann ich die Dividenden mit Veräußerungsverlusten bei REITs verrechnen,oder?

  2. Mein Broker (Captrader) wird mir da keine Steuern berechnen. Dann bliebe nur, diese Steuer zu ignorieren oder die REITs zu verkaufen?

    1. Vor der Frage stehe ich auch, ich bin bei Banx. Werde da mal nachfragen wenn ich das nächste mal wegen meinem verunglückten Depotübertrag nachfrage. Aber so richtig inhaltliche Ahnung hat die Hotline auch nicht.

      Aktie per Übertrag in ein inländisches Depot überführen wäre ne Möglichkeit, mache ich ja auch ab und an mal.

    2. Hallo,

      kostet es was wenn man Aktien von Banx /Captrader zu einem inländischen Depot überträgt?

      Dann noch dazu:
      „Was ist daran schlecht? Dadurch kann ich die Dividenden mit Veräußerungsverlusten bei REITs verrechnen,oder?“

      Ist das so korrekt? Oder womit werden die realisierte Verluste von Reits gegengezeichnet?

  3. Hallo,
    die Übertragung von Banx /Captrader zu einem inländischen Depot ist kostenlos. Ich habe bei der Hotline nachgefragt. Nachteile: sehr lange, falsche/inkorrekte Einstandskurse und nicht alle Werte/Aktien können übertragen werden (z.B. MORL, YYY usw.).

  4. Vielen Dank für die Aufklärung. Jetzt verstehe ich endlich die Hintergründe der geänderten Einstandskurse in der Depotübersicht. Ich gehe aber auch davon aus, dass in der Praxis die Relevanz niedrig ist, da die Ausschüttungen hoch genug sind. Bei mir sind OHI und WELL davon betroffen, beide mit Dividendenrenditen über 6%.

  5. Hallo, danke für die aufwendige Recherche. Ich habe nun allerdings meine ganzen US- und SGX-REITs bei Captrader und die kümmern sich da natürlich gar nicht drum. Wie macht ihr das, die ihr ebenfalls bei einem ausländischen Broker REITs haltet? Mache ich irgendwas verkehrt, wenn ich am Jahresende wie gewohnt meinen Gewinn-Verlust-Bericht aufbereitet beim Finanzamt einreiche?

    1. Hi Andre,

      vielen Dank für dein Lob. Ich habe meine REITS / ETFs bei Banx alle verkauft und lagere sie bei der Consorsbank, weil ich mir den Stress nicht geben will.

      Das Problem bei REITS/ETFs ist bei Captrader etc dass sie ja zum Jahresbeginn neue theoretische Einstandskurse bekommen, die dem Jahresendkurs entsprechen, und ich gehe davon aus, dass IB diese Kurse nicht in das System einpflegt bzw gar nicht anfordert, weil ihnen das deutsche Steuersystem egal ist.

      Folgende Lösungsmöglichkeiten hatte ich mir überlegt (falls ich doch mal zum Jahresende z.B. durch einen eingebuchten Call einen REiT im Depot habe)

      1) Verkauf am vorletzten Handelstag (um auf Nummer sicher zu gehen, dass der Verkauf im Activity Sheet auftaucht) und Neukauf am ersten Handelstag des neuen Jahres. Kosten pro Position und Vorgang um die 6$) und dann den Gewinn / Verlust normal steuerlich angeben. Ich persönlich produziere durch calls unter dem Einstandskurs manchmal Verluste in Aktien, welche ich dann hier noch steuerlich verrechnen könnte, wenn ich die REITS mit Gewinn verkaufe.

      2) In-the-money call zum letzten Verfalltermin im Jahr verkaufen und puts für das nächste Jahr verkaufen. Zwei mal Prämie kassieren mit dem Risiko, dass der Kurs zwischenzeitlich ansteigt und du entweder einen neuen Put verkaufen kannst um die Aktie trotzdem wieder zu bekommen oder manuell kaufen.

      Beide Methoden sind natürlich nur praktikabel, wenn ich nicht 20 verschiedene REITS im Depot habe. Außerdem geht es hier nur um die neuen Einstandskurse, ansonsten werden die meisten REITS wegen der hohen Ausschütungsquoten wohl nicht unter eine Vorabpauschale fallen.

      Viele Grüße
      Dominik

  6. Hallo Dominik,
    danke für die Antwort und die Anregung. Ich hatte vor einiger Zeit eigens alle REITs von deutschen Depots zu IB (Captrader) übertragen aus Gründen der Handelbarkeit (Spread, Volumen) und der Vereinfachung, u.a. bei der Dividendenreinvestition. Die Übertragung von Onvista zu Captrader ging übrigens völlig unproblematisch vonstatten. Andersrum will ich es lieber nicht ausprobieren 😉
    Die Überlegung mit dem Verkauf/Wiederkauf könnte eine Lösung sein, inbesondere bei den Singapur-REITs, da die Gebühren da recht gering sind und die Spreads in Deutschland viel zu hoch. Bei einigen, die als Buy and Hold gedacht sind, würde ich über einen Kauf in D nachdenken.
    Aber zurück zu den Steuerfragen: Wenn ich am Jahresende verkaufe, entfällt ja – wenn ich es richtig verstehe – die Notwendigkeit, am Jahresanfang eine Vorabsteuerpauschale zu erheben / zu berechnen. Aber was passiert eigentlich bei IB und anderen Auslandsbrokern? Der Finanzbeamte müsste doch das Activity Statement studieren, alle Kürzel checken – und dann? Berechnet der dann anstelle der depotführenden Bank die Vorabpauschale? Schwer vorstellbar.
    Schließlich: wenn am Jahresanfang jeweils der Einstandskurs neu berechnet berechnet wird, ist das dann auch der Kurs der beim realen Verkauf der Steuerberechnung zugrunde liegt? Das könnte letztlich bei Langfristinvestitionen, bei den man annehmen darf, dass sie im Kurs eher steigen, ja von Vorteil sein.
    Beste Grüße,
    Andre

    1. Hi Andre,

      Depotüberträge werde ich in Zukunft vermeiden ;-D

      Zu den Steuerfragen: da du zum Stichtag keine der Vorabbesteuerung unterliegende Position im Depot hast, sollte die Vorabpauschale keinerlei Relevanz mehr für dich haben, es müsste also auch niemand etwas berechnen.

      Während des Jahres hast du die Ausschüttungen schon versteuert, am Jahresende kommt noch der Gewinn/Verlust aus dem Verkauf dazu, der einfach bei der Steuererklärung angegeben wird so wie bei den anderen Investments auch.

      Der neue Einstandskurs ist nur steuerlicher Art und gilt auch nur für ein Jahr. Beim Verkauf liegt wieder der tatsächliche Einstandskurs zugrunde.

      Viele Grüße

      Dominik

  7. Wenn mir nichts anders einfällt, werde ich die Einstandskurse fiktiv berechnen und diese an das FA schicken. Verkaufen und Kaufen ist schlecht, weil Kosten entstehen und ich viele Reits habe,

  8. Hallo Dominik,
    vielen Dank für Deine umfangreiche und kompetente Recherche.
    Beim Übertrag der OHI auf die Comdirect wurde auch mir der neue Einstandskurs infolge
    der Anwendung des InvStG 2018 mitgeteilt. Soweit so gut oder schlecht.
    Allerdings Habe ich dann in einer Steuersimulation für einen evtl. Verkauf erfahren, dass neben den bereits versteuerten Dividende/Ausschüttungen Thesaurierungen angefallen
    seien, die ebenfalls noch zu versteuern sind.
    Hat jemand gleiche Erfahrungen gemacht oder kennt jemand die Erklärung/Begründung
    für die angeblich entstandenen Thesaurierungen ?

  9. Hilfe, aus meiner Aktie wird ein Fond. Wer kann mir sagen, wie meine Bank zu Jahreswechsel 2019 / 2020 verfahren wird ? Die Arlington Asset wechselt zum Jahresende die Gesellschaftsform von C zu REIT. Wird meine Bank dann zum 31.12. 2019 die Kursverluste der Aktie in meinem Depot realisieren und die Papiere mit neuem Kurs zum 01.01.2020 als Fond wieder einbuchen ?

    1. Hallo zusammen,
      sehr informativ, das Ganze.
      Was mich nun interessieren würde: wenn denn US-REITs als Fonds betrachtet werden. 1. Kommen bei euch Gewinne oder Verluste aus dem Verkauf von Anteilen in den Aktientopf, oder in den Topf Sonstige, wie es bei Fonds sonst ja auch zu erwarten wäre? Wie handhabt das eure Depotbank? Meine REITs habe ich alle in Auslandsdepots, so dass ich mir dass ggü. dem Finanzamt selbst überlegen muss …

        1. Hallo Ingo, danke dir für dein Feedback! Ja, von Logik kann man nicht wirklich sprechen. Mit der gleichen, verqueren Logik, meinst du, sollte man „US-REIT-Fonds“ denn dann in der Anlage KAP-BET aufführen statt in der Anlage KAP? Weißt du zufällig auch, wie CEFs (amerikanische Closed End Funds) in Sachen Steuertopf behandelt werden? LG

          1. Nein, kommt ganz normal in die Anlage KAP.

            Bzgl. CEFs, ich habe keine Erfahrung damit, sehe aber keinen Grund, warum die nicht wie Fonds behandelt werden sollten. Also auch Steuertopf Sonstiges meiner Meinung nach.

          2. Hallo Ingo, pardon, da hatte ich mich verschrieben. Ich meinte natürlich nicht KAP-BET, sondern KAP-INV (beide Anlagen sind ja neu). Würde meines Erachtens logischer sein. Immerhin müsste man sich da ja, für die nicht in deutschen Depots gehaltenen Fonds, selbst seine Vorabpauschale (bzw. die daraus resultierende Abgeltungsteuer) berechnen. Da ja US-REITs meist auschüttend sind (und die Auschüttungen nicht zu knapp ausfallen), kommt bei der Vorabpauschale natürlich immer „0“ raus … zu den CEFs: die werden ja nur an der Börse gehandelt, nicht über die Fondsgesellschaft. Insofern könnte man sie auch als Aktie behandeln. Ich denke, um ganz sicher zu gehen, müsste man mal noch jemand fragen, der CEFs in einem deutschen Depot hat.

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